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Die Anzahl der zugelassenen Helligkeitswerte wird Farbauflösung genannt. Bei der
Darstellung im Computer spricht man von der Farbtiefe, mit der die Zahl der Bitstellen
angegeben wird, die für die Darstellung der Anzahl der Werte erforderlich sind.
Anzahl Bit, die für
die Darstellung benötigt werden |
1 |
2 |
4 |
8 |
Anzahl darstellbare Grauwerte |
2 |
4 |
16 |
256 |
Je feiner die Quantisierung, je größer also die Bittiefe, desto feinere
Helligkeitsunterschiede können dargestellt werden.
Bei der Digitalisierung eines Farbbildes werden analog zur klassischen Reprographie die
drei Farbauszüge Rot, Grün und Blau angefertigt. Realisiert wird dies mit drei
Abtastvorgängen mit vorgeschalteten Farbauszugsfiltern, wobei die Rasterung
entsprechend der Graubildrasterung verläuft. Resultat ist damit nicht eine Maßzahl für die
Helligkeitsinformation jedes Bildpunktes, sondern drei für seine Helligkeitsinformation in
jedem Farbauszug. Daher spricht man bei Farbbildern von der Farbtiefe pro Kanal.
Liegt ein Bild nun digital im Rechner vor, lassen ich hier Größenänderungen ohne
Veränderung des Informationsgehaltes des Bildes vornehmen. Für eine Vergrößerung gilt
dies jedoch nur, wenn die Scanauflösung höher als die Ausgabeauflösung ist (Bei einer
Verkleinerung liegen ja mehr Daten vor als eigentlich benötigt).
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