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Allgemein: Die N Punkte Bildinformation, die vorliegen, werden auch als N Punkte
Bildinformation wiedergegeben. Verteilt man diese N Punkte nun über eine größere
Fläche, so hat man das Bild vergrößert und dabei die Ausgabeauflösung herabgesetzt.
Die Tabelle zeigt den Zusammenhang von Abbildungsmaßstab und nötiger physikalischer
Scanauflösung bei einer festgelegten Ausgabeauflösung von 300dpi (mit
Shannon-Faktor 2):
Ausgabemaßstab |
1:2 |
1:1 |
2:1 |
4:1 |
Scanauflösung [ppi] |
300 |
600 |
1200 |
2400 |
Allgemein gilt also für die Wahl der Scanauflösung:
In diesem Projekt sind, wie unter 1.2.c [DISKUSSION BILDQUALITÄT] beschrieben wird,
Ausgabegröße und Ausgabeauflösung feste Größen. Die Scanauflösung ist in diesem
Fall also eine Funktion der Vorlagengröße. Aus obenstehender Gleichung wird ersichtlich,
daß bei einer optischen Vorvergrößerung der Vorlage die Scanauflösung ohne
Informationsverlust herabgesetzt werden kann. Ist es gerätetechnisch nicht möglich, die
Scanauflösung so hoch zu wählen, wie es die Vorlagengröße bei fest definierter
Ausgabegröße und Ausgabeauflösung fordern würden, kann also durch eine
Vergrößerung der Vorlage vor dem Digitalisierungsvorgang die Scanauflösung derart
herabgesetzt werden, daß alle Bedingungen eingehalten werden. In diesem Fall eines
Digitalisierungssystems, daß vor dem Digitalisieren eine optische Größenänderung der
Vorlage durchführt gilt damit:
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